Frage & Antwort
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur kommunalen Wärmeplanung in Brandenburg an der Havel – kurz, verständlich und fortlaufend aktualisiert.
Im Glossar erklären wir außerdem wichtige Begriffe rund um Wärmeversorgung und kommunale Wärmeplanung.
Häufige Fragen (FAQ) zur kommunalen Wärmeplanung
In der kommunalen Wärmeplanung beschreiben wir als Stadt Brandenburg an der Havel unsere Strategie zur Umstellung der Wärmeerzeugung von hauptsächlich fossilen auf klimafreundliche Energieträger bis zum Jahr 2045. Mit dieser Planung erhalten unter anderem Bürger und Unternehmen einen klaren Ausblick, wie sie ihr Zuhause oder Unternehmen in Zukunft umweltschonend, kostengünstig und gesetzeskonform beheizen bzw. Prozesswärme erzeugen können.
Der kommunale Wärmeplan stellt einen Fahrplan für die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung einer Kommune dar. Gleichzeitig zeigt die kommunale Wärmeplanung den Gebäudeeigentümern, in welchen Gebieten der Kommune sich eine dezentrale bzw. zentrale Wärmeversorgung eignet.
Die KWP besteht im Wesentlichen aus sechs Schritten:
- In der Bestandsanalyse wird die aktuelle Wärmeversorgung im ganzen Gebiet der Kommune erfasst und kartiert.
- In der Potenzialanalyse werden Quellen für die Erzeugung von Erneuerbarer Wärme bzw. Abwärme erfasst und verortet.
- Auf Basis der Ergebnisse aus der Bestands- und Potenzialanalyse wird ein Szenariorahmen entwickelt sowie Zielszenarien für die Entwicklung der Wärmeerzeugung in Brandenburg an der Havel bis zum Jahr 2045 simuliert.
- Die Ergebnisse der Simulation werden gemeinsam mit den relevanten Akteuren in der Stadt Brandenburg an der Havel (z. B. Bürgern, Wohnungsgesellschaften, Unternehmen etc.) in moderierten Prozessen (sogenannte „Akteursbeteiligung“ sowie „Öffentlichkeitsbeteiligung“) vorgestellt und diskutiert.
- Anschließend werden Maßnahmen zur Umsetzung des Wärmeplans entwickelt.
- Zum Schluss wird der kommunalen Wärmeplan finalisiert und durch den Gemeinderat verabschiedet.
Laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) müssen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellt haben. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. In Brandenburg an der Havel hätten wir also bis Mitte 2028 Zeit die KWP zu erstellen. Wir wollen Ihnen als Bürger:innen und Unternehmen aber so schnell wie möglich Planungssicherheit verschaffen. Darum haben wir vor bis Sommer 2027 die KWP für Brandenburg an der Havel abzuschließen.
Die Kommunale Wärmeplanung umfasst das ganze Stadtgebiet. Innerhalb dieses Gebietes fließen alle Gebäude mit in die Analyse ein, die eine beliebige Art von Wärmeversorgung besitzen.
Die kommunale Wärmeplanung bietet insbesondere Privatpersonen Planungs- und Investitionssicherheit für die Zukunft. Bürgerinnen und Bürger können sich auf den entstandenen Wärmekarten ein Bild davon machen, welche Heizungsarten sich am besten in welchen Gebieten eignen. Wichtig ist, dass daraus keine Pflichten hervorgehen.
Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument der Kommune, aus dem sich zunächst keine Rechte oder Pflichten ableiten.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt die so genannte 65-Prozent Regel fest. Sie besagt, dass alle neuen Heizungen mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Wärmeplanung (WP) schafft planerisch Anknüpfungspunkte zur Erfüllung dieser 65-Prozent Regel.
Die kommunale Wärmeplanung identifiziert nur geeignete Gebiete für Nah- oder Fernwärmenetze. Die tatsächliche Eignung muss anschließend zum Beispiel durch Machbarkeitsstudien festgestellt werden. Als letztes würde ein potenzieller Betreiber ein Wärmenetz planen und, je nachdem wie viele Haushalte sich anschließen, bauen. Ein geeignetes Gebiet in der KWP bedeutet also nicht gleich, dass ein Wärmenetz in der Zukunft gebaut wird.
Häufige Fragen zur Wärmeversorgung
Nein. Eine funktionierende Heizung darf weiter betrieben werden. Die kommunale Wärmeplanung begründet keine Verpflichtung zum Heizungstausch.
Nein. Die kommunale Wärmeplanung schreibt keine Heizungsarten vor. Sie dient der Orientierung auf Stadt- und Quartiersebene.
Für neue Heizungsanlagen gelten gesetzliche Vorgaben. Die kommunale Wärmeplanung selbst schreibt keine Heizungsarten vor.
Die Wärmeplanung dient der Orientierung. Individuelle Entscheidungen hängen von vielen Faktoren ab und werden nicht durch den Wärmeplan festgelegt.
Nein, nicht alle. Es ergibt jedoch in den meisten Fällen Sinn, um den Wärmeverbrauch zu senken. Bestandsgebäude, die zu alt sind oder einen zu hohen Wärmeverlust haben sollten in der Regel saniert werden. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie am besten mit einem Energieberater.
Kaputte Heizungen können repariert werden. Falls das nicht mehr möglich ist, gilt in der Regel eine Übergangsfrist von fünf Jahren. In dieser Zeit können übergangsweise noch Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbaren Energien erfüllen. Nach Ablauf der Frist muss der geforderte prozentuale Anteil allerdings erfüllt werden, zum Beispiel durch einen Fernwärmeanschluss. Für Gasetagenheizungen kann eine Übergangsfrist von bis zu 13 Jahren gelten. Auch die Anschlussmöglichkeit an ein Wärmenetz kann die Dauer der Übergangsfrist beeinflussen.
Nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen in Neubaugebieten ab dem 01.01.2024 nur noch Heizungen eingebaut werden, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Für Neubauten in Baulücken greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude. Im Bestand gilt das GEG ab dem 30.06.2026. Sogenannte „Gebietsausweisungen“, die eine vorgezogene Gültigkeit des GEG auslösen würden, sind in Brandenburg an der Havel nicht vorgesehen.
Der Einbau einer Gasheizung ist nicht verboten. Heizungen mit fossilen Energieträgern dürfen ab dem 1. Januar 2024 allerdings nur noch eingebaut werden, wenn man sich vorher einer verpflichtenden Beratung unterzogen hat. Dies dient zur Aufklärung und zum Schutz der Bürger, um vor steigenden Kosten im Rahmen der CO2-Bepreisung zu warnen und Alternativen aufzuzeigen.
Fragen und Antworten zur Kommunalen Wärmeplanung sind weiterführend auch beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu finden.
Glossar – Begriffe verständlich erklärt
Kommunale Wärmeplanung (KWP): Strategischer Plan einer Kommune zur langfristigen Entwicklung der Wärmeversorgung.
Wärmenetz: Zentrale Wärmeversorgung, bei der mehrere Gebäude über ein Netz mit Wärme versorgt werden.
Dezentrale Wärmeversorgung: Individuelle Wärmeversorgung einzelner Gebäude, z. B. über Wärmepumpen oder andere Heizsysteme.
Zielszenario: Beschreibt eine mögliche Entwicklung der Wärmeversorgung in der Zukunft.
Abwärme: Wärme, die bei industriellen oder technischen Prozessen entsteht und genutzt werden kann.
